In der Kabinettssitzung vom 02.03.2022 wurden weitere Lockerungen beschlossen. Unter anderem gelten in den Bereichen Gastronomie und Beherbergung ab Freitag, 04.03.2022 wieder 3G-Erfordernisse (geimpft, getestet oder genesen). ausführlicher beschrieben finden Sie hier nochmals die Regelungen: alpenwelt-karwendel.de/2G Bei uns im Gästehaus-Elisabeth gilt im Treppenhaus FFP-2-Maskenpflicht, die Abstandsregelung mit 1,50 m, sowie Hände Desinfektion. Ein Desinfektionsspray steht bereit. Auch Besucher unserer Gäste in den Ferienwohnungen müssen diese Regeln beachten und 3-G-Nachweise vorm Betreten des Hauses beim Vermieter vorlegen. |