Preise


Hier finden Sie eine Preisübersicht für 2025 über unsere Ferienwohnungen. Preise für Buchungen über Weihnachten erfragen Sie bitte separat (Kontakt).

Die angegebenen Preise gelten für 1-2 Personen pro Nacht*  Es ist ausschließlich eine Belegung mit maximal 2 Personen möglich. Wir akzeptieren nur Überweisung im Voraus. Unser Hallenbad bleibt leider geschlossen.


Wohnung Haupsaison* Nebensaison* Weihnachten
01.02. – 30.03.
27.04. – 26.10.
06.01. – 31.01.
30.03. – 26.04.
26.10. – 13.12.
Preise bitte anfragen
Steinrösl  80,00 €  76,00 €
Alpenrose  90,00 €  85,00 €
Aurikel 105,00 €  98,00 €
Edelweiß 105,00 €  98,00 €
Silberdistel   98,00 €  90,00 €
Annelies 120,00 € 110,00 €

Die Preise verstehen sich zuzüglich der anfallenden Kurtaxe. Leider ist es uns im Moment (auf Grund akutem und andauerndem Personalmangel) nicht möglich in der Hauptsaison Buchungen unter einer 12tägigen Mindestbelegung entgegen zunehmen.

Die Neben- und Vorsaisonpreise gelten erst ab einem Aufenthalt von 7 Tagen. Bei einem Aufenthalt bis 7 Übernachtungen berechnen wir eine Kurzaufenthaltspauschale von 50,00 €.


Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthaltes aus wichtigen Gründen wie z.B. Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit Ihre finanziellen Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes.

Hier können Sie bequem Ihre Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung* nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung* begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer* bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zu Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  4. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers* dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen.
  5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis  zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Stornogebühren im Haus Elisabeth betragen 90 %  (100 % bei Abbruch)  vom Mietpreis.
  6. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer* nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.
    b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers* hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach ziff. 5 errechneten Betrag zu zahlen. Nach der Rechtsprechung der Gerichte gilt eine Forderung des Gastgebers von 90% – 100 % des vereinbarten Mietpreises bei Übernachtung in einer Ferienwohnung als richtig.
  7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Gastgebers.

* gilt auch für alle anderen Unterkunftsarten wie Ferienwohnungen usw.