Corona


Besondere Zeiten“ werfen viele Fragen auf…….

Was passiert wenn Sie als Gast nicht anreisen können, weil z.B. ein Beherbergungsverbot besteht?

Sollten Sie nicht anreisen können, weil z.B. unser Landkreis gesperrt ist, oder wir auf Grund erhöhter Infektionszahlen nicht vermieten dürfen, oder ein Beherbergungsverbot besteht, ist Ihre Stornierung selbstverständlich kostenlos.

Was passiert, wenn Sie als Gast wegen einer Covid 19 Erkrankung/Quarantäne nicht anreisen können?

Für den Fall, dass Sie erkranken oder Sie in Quarantäne sind, empfehlen wir eine Absicherung gegen Corona, die Sie zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung (beim Buchungsvorgang) abschließen können, damit Sie innerhalb der Stornokosten- bzw. Reiseabbruch-Versicherung gegen eine Erkrankung an Covid-19 abgesichert sind.

Für alle weiteren Fragen nehmen wir uns sehr gerne Zeit für Sie, bitte scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren.